Daniela Lemke

Reiterin, Rechtsanwältin und Sachverständige für Pferdehaltung, Zucht sowie
Bewertung von Pferden

Bei etwa 1,3 Millionen Pferden, die in Deutschland gehalten werden, sind Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Da Daniela selbst Besitzerin zweier Pferde ist, reitet und Kutsche fährt, hat sie sich auf das Thema Pferderecht spezialisiert. Das umfasst alle Themen von Pferdekauf, Transport, Haftung von Schmied, Tierarzt, Halter und Reitlehrer sowie alle Formen von Verträgen.

Inspiriert durch die PSSM-Gruppen bei Facebook hat sie mit Kollegen und Experten eine eigene „Pferderechtgruppe“ gegründet, die bereits über 40.000 Mitglieder zählt.

Bei beim Umgang mit der Erbkrankheit PSSM 1 und 2 ist es wichtig, rät Daniela Lemke, dem/der Verkäufer: in konkrete Fragen zu stellen und die Antworten im Kaufvertrag festzuhalten. Im Falle einer Ankaufsuntersuchung könnte auch die Untersuchung auf Gendefekte erfolgen.

Denn im Augenblick hat sich in der Rechtssprechung noch nicht durchgesetzt, PSSM generell als Mangel anzusehen. Zu PSSM2 gibt es keine (veröffentlichten) Urteile und bei PSSM1 ist man zu dem Ergebnis gelangt, dass es zumindest bei einem Freizeitpferd keinen Mangel darstellt. Jedenfalls wenn das Pferd bei Gefahrenübergang nicht symptomatisch war. Eine spätere Verschlechterung ist ein Risiko des Käufers.

Wenn du eine konkrete Fragestellung hast:
Rechtsanwältin Daniela Lemke
Friedhofstr.78
63263 Neu-Isenburg
info@lemke-kanzlei.de
Viele Infos findest du auch auf ihrer Facebook-Seite unter dem #pssm2
https://www.facebook.com/groups/544025179051017

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Daniela Lemke, Rechtsanwältin Pferderecht